Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

1.1. Allen Angeboten und Vereinbarungen mit Unternehmern oder juristischen Personen des �ffentlichen Rechts liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde. Abweichende Auftragsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit der m�ndlichen oder schriftlichen Auftragsbest�tigung zustande.

1.2. Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht aus dem Angebot eine zeitlich befristete Bindung ergibt.

1.3. Wir behalten uns an Mustern, Angeboten, Kostenvoranschl�gen, Zeichnungen u.�. Informationen k�rperlicher und unk�rperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d�rfen Dritten nicht zug�nglich gemacht werden und sind auf Anforderung zur�ckzugeben.

1.4. �nderungen oder Detaillierung der technischen Daten nach Vertragsabschluss bed�rfen unserer Zustimmung, k�nnen die Fertigstellung / Lieferzeit verl�ngern und erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. F�r die H�he der in Rechnung zu stellenden Kosten sind der Umfang und der Aufwand f�r die Durchf�hrung der �nderung ma�gebend.


2. Preis und Zahlung

2.1. Es gelten die Preise am Tag der Auftragsbest�tigung zuz�glich Mehrwertsteuer.

2.2. Die Mehrkosten f�r zus�tzliche Arbeiten, Versicherung, Transport und sonstige besondere Vorschriften tr�gt der Auftraggeber.

2.3. Das Recht, Zahlungen zur�ckzuhalten oder mit Gegenanspr�chen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenanspr�che unbestritten oder rechtskr�ftig festgestellt sind.

2.4. Alle Rechnungsbetr�ge sind 10 Tage nach Rechnungsdatum f�llig oder in vermerkten Einzelf�llen sofort.

2.5 Wir behalten uns das Recht vor, bei Abhol- und Zahlungsverzug des Auftraggebers 50,-� pro Verzugswoche in Rechnung zu stellen.


3. Lieferzeit

3.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vertragsvereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufm�nnischen technischen Fragen gekl�rt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen erf�llt hat. Ist dies nicht der Fall, verl�ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verz�gerung zu vertreten haben.

3.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unsere Werft verl�sst oder dem Auftraggeber als fertig gestellt, gemeldet ist.

3.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h�here Gewalt oder sonstige Ereignisse, die au�erhalb unseres Einflussbereiches liegen, zur�ckzuf�hren, so verl�ngert sich die Lieferzeit angemessen.

3.5. Teillieferungen sind gestattet, es sei denn, dass diese f�r den Auftraggeber wertlos sind. 3.6. Setzt der Auftraggeber uns nach F�lligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R�cktritt berechtigt. Weitere Anspr�che aus Lieferverzug bestimmen sich ausschlie�lich nach Punkt 7.2. dieser Bedingungen.


4. Gefahr�bergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber �ber, wenn der Liefergegenstand die Werft verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anlieferung/Inbetriebnahme �bernommen haben


5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus den anfallenden Rechnungen vor. 5.2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand nicht ver�u�ern, verpf�nden, noch zur Sicherung �bereignen. Bei Pf�ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf�gungen durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverz�glich zu benachrichtigen.

5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R�cknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pf�ndung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als R�cktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Er�ffnung des Insolvenzverfahrens des Auftraggebers berechtigt uns, vom Vertrag zur�ckzutreten und die sofortige R�ckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


6. M�ngelanspr�che

F�r Sach- und Rechtsm�ngel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Anspr�che � vorbehaltlich Abschnitt 7 � Gew�hr wie folgt:


6.1. Sachm�ngel

6.1.1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahr�bergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M�ngel ist uns unverz�glich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

6.1.2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung f�r die daraus entstehenden Folgen befreit.

6.1.3. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Auftragwertes zu. Das Recht auf Minderung des Auftragwertes bleibt ansonsten ausgeschlossen.

6.1.4. Keine Gew�hr wird insbesondere in folgenden F�llen �bernommen: Ungeeignete oder unsachgem��e Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, nat�rliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl�ssige Behandlung, nicht ordnungsgem��e Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgem�� nach, haften wir nicht f�r die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f�r ohne unsere vorgenommene �nderung des Liefergegenstandes.


6.2. Terminm�ngel

Sollten wir den Termin zur Fertigstellung des Auftrages nicht fristgerecht einhalten k�nnen, so hat der Auftragsgeber das Recht auf 50,-� Preisnachlass auf den Netto-Auftragsumfang pro Woche einer Fristverz�gerung.


7. Haftung

7.1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge der Verletzung vertraglicher Pflichten vom Auftraggeber nicht vertragsgem�� verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiter Anspr�che des Auftraggebers die Regelungen der Abschnitte 6 und 7.2. entsprechend.

7.2. F�r Sch�den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgr�nden auch immer, nur bei Vorsatz, grober Fahrl�ssigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von leben, K�rper, Gesundheit, bei M�ngeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von uns garantiert wurden sowie bei M�ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz f�r Personen- und Sachsch�den an privat genutzten Gegenst�nden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrl�ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl�ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vern�nftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Anspr�che sind ausgeschlossen.


8. Verj�hrung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Alle Anspr�che des Auftraggebers � aus welchen Rechtsgr�nden auch immer � verj�hren in 12 Monaten ab Gefahr�bergang, bezogen auf den Einsatz im Einschichtbetrieb. F�r vors�tzliches Verhalten, bei Anspr�chen nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen fehlender Garantiezusagen und bei schuldhafter Verletzung von Leben, K�rper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen. F�r alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschlie�lich das f�r die Rechtsbeziehungen inl�ndischer Parteien untereinander ma�gebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das f�r uns zust�ndige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.


9. Bearbeitungsauftr�ge

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f�r Bearbeitungsauftr�ge z.B. Handelsg�ter, Neubau, Reparaturen und diversen von uns angebotenen Service.

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